| Ein langer Kampf: Vor 90 Jahren konnten Frauen zum ersten Mal in Deutschland wählen |
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| Sonntag, den 08. März 2009 um 18:54 Uhr |
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Zum Weltfrauentag - Vorstandsmitglied Alexander Koch zur Einführung des Frauenwahlrechts vor 90 Jahren
Die Wahl zur Nationalversammlung am 19.1.1919 war die erste deutschlandweite Wahl, bei der Frauen von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen konnten. Für die Einführung des Frauenwahlrechts hatte sich die SPD bereits im Kaiserreich eingesetzt: Schon das Erfurter Programm von 1891 enthielt die Forderung des allgemeinen und gleichen Wahlrechts für beide Geschlechter. Diese Forderung – allgemeines und gleiches Wahlrecht für alle Bürger/innen ab (damals) 21 Jahren – war der erste Punkt des aufgestellten Forderungskatalogs.
Für das Frauenwahlrecht hatten sich in Deutschland und natürlich vielen anderen Ländern sehr viele Frauen (und Männer) in einem Jahrzehnte währenden politischen Kampf eingesetzt. Im Gegensatz zu z.B. Großbritannien, wo es teilweise zu Zusammenstößen protestierender Frauen mit (männlichen) Polizisten kam, verliefen die Auseinandersetzungen in Deutschland über dieses wichtige Thema jedoch vergleichsweise friedlich.
Mit der Einführung des Frauenwahlrechts Ende 1918 (1919 konnte es dann praktisch genutzt werden) zeigte sich Deutschland im übrigen im internationalen Vergleich außerordentlich progressiv. Zwar war Deutschland nicht das erste Land, welches das Frauenwahlrecht einführte, aber die USA (1920), Großbritannien (1928; 1918 wurde dort nur ein stark eingeschränktes Frauenwahlrecht eingeführt, welches die Frauen weiter massiv benachteiligte) oder auch Frankreich (erst 1944) oder die Schweiz (erst 1971!), folgten zum Teil wesentlich später. Da diese Länder eine längere demokratische und parlamentarische Tradition hatten, bleibt dies ein durchaus bemerkenswerter historischer Sachverhalt. Früher als Deutschland bei der Einführung des Frauenwahlrechts waren einige skandinavischen Länder sowie Australien (1902) und Neuseeland (1893).
Dabei geriet jedoch völlig in Vergessenheit, dass die „Weimarer Verfassung“ die Verfassung mit den größten demokratischen Partizipationsrechten war, welche jemals in Deutschland Geltung hatte und außerdem dem Grundgesetz in vielen Aspekten als Vorbild diente, wenn sie auch in einigen Punkten abgeändert wurde.
Die Bürger der „Weimarer Republik“ hatten zum Beispiel das Recht, ihr Staatsoberhaupt (Reichspräsident statt Bundespräsident) direkt zu wählen. Zudem gab es auf Reichsebene die Möglichkeit direkter Volksabstimmungen. Beide demokratischen Partizipationsmöglichkeiten sind den Bürgern/innen der Bundesrepublik Deutschland bis heute nicht gegeben.
Diese Rechte wurden seitens der Bürger/innen jedoch dazu genutzt, z.B. 1925 Paul von Hindenburg zum Reichspräsidenten zu wählen, welcher schließlich am 30.1.1933 Adolf Hitler zum Reichskanzler ernannte. Die direkten Volksabstimmungen nutzte die NSDAP oftmals erfolgreich zur Instrumentalisierung ihrer Ziele und für ihre Agitation gegen die Demokratie und gegen die Republik. Antidemokratische Kräfte nutzten also diese demokratischen Rechte für ihre Zwecke und viele Bürger/innen stärkten diese Kräfte in demokratischen Wahlen bzw. Volksabstimmungen.
An dieser Stelle sollte nicht vergessen werden, dass es heute scheinbar selbstverständlich ist, dass Frauen wählen dürfen. Bis 1918/1919 war es jedoch scheinbar genauso selbstverständlich, dass die Hälfte der Bevölkerung keine Stimme hat. Der Weltfrauentag ist ein guter Anlass, daran zu erinnern, dass das Frauenwahlrecht hart erkämpft wurde. |




