Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird beauftragt,

  1. einen Bericht über die bislang im Jahr 2018 vom neuen Fachbereich V „Immobilienmanagement“ durchgeführten Aktivitäten vorzulegen (siehe auch Punkt 2).

    2. Ab dem 4. Quartal 2018 einen quartalsweisen Bericht (analog der früheren Berichte von KIS) über die Aktivitäten, Investitionen und die Verwendung der im jeweiligen Haushaltsjahr eingestellten Mittel an den zuständigen Fachausschuss Immobilien und Energie vorzulegen. Insbesondere ist dabei auf den Stand der Planungen, den Stand der Ausschreibungen, den Baufortgang sowie die Kostenentwicklung einzugehen.

Begründung:

Einer der zentralen Gründe den Kommunalen Immobilienservice in die reguläre Stadtverwaltung zu reintegrieren war mehr Transparenz bei allen städtischen Immobilien zu schaffen. Um diesen Anspruch gerecht zu werden, sollte ein öffentliches Berichtswesen eingeführt werden, damit sich auch unsere Bürgerinnen und Bürger umfassend informieren können.

Eine weitere Begründung erfolgt mündlich.