Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Die Stadtverordnetenversammlung lehnt die von der Deutschen Bahn (DB) am 13.11.2020 vorgestellte Vorzugsvariante der ICE-Trasse Frankfurt-Mannheim sowie die damit verbundene „kurze Weiterstädter Kurve“ (Variante II b) ab.
  2. Die Stadtverordnetenversammlung fordert die Deutsche Bahn bzw. die Vorhabenträger auf, einen über den gesetzlichen Anspruch hinaus gehenden Lärmschutz sowohl an allen Neu- als auch an allen Bestandsstrecken vorzusehen. Der Lärmschutz für die geplante Bahnstrecke entlang der Autobahn A5 soll westlich der Autobahn gebaut werden und nicht zwischen Autobahn und Bahnstrecke.
  3. Die Deutsche Bahn wird weiterhin aufgefordert, die bereits zugesagte Gesamtbelastungsstudie aller Lärmquellen umgehend vorzulegen und die Ergebnisse der Studie bei allen anstehenden Lärmschutzmaßnahmen zu berücksichtigen.
  4. Bei der geplanten Trasse soll der Eingriff in Wald, Natur, Wasser und Landschaft, auch auf Weiterstädter Gemarkung, geringstmöglich sein.
  5. Zur Wahrung städtischer Interessen wird der Magistrat aufgefordert juristischen Beistand zu suchen, mögliche Klagewege im weiteren Verfahren zu finden und diese der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen. Entsprechende Haushaltsmittel sind hierfür einzuplanen.

Begründung:

Die nun von der DB vorgestellte Vorzugsvariante II b zum Bau der ICE-Trasse Frankfurt-Mannheim steht diametral zu den Interessen Weiterstadts und seiner Bevölkerung. Die Variante II b mit der sog. „kurzen Weiterstädter Kurve“, welche einen verstärkten Güterzugverkehr von der Bestandsstrecke auf die ICE-Trasse zu- und abführt, wird die ohnehin vom Lärm stark belastete Weiterstädter Bevölkerung (u.a. Fluglärm außerhalb der Pandemie, Autobahnlärm, der B42 sowie der vorhandenen Bahntrasse) zusätzlich stark beeinträchtigen.

Die umfangreichen Baumaßnahmen dieser Trassenführung nahe an der Wohnbebauung wird für die städtische Infrastruktur und die Anwohner eine zusätzliche über viele Jahre andauernde Belastung.

Insbesondere ein über das gesetzliche Maß hinaus gehender Lärmschutz, zu dem auch ein Schutz vor Erschütterung der Bebauung an der geplanten ICE-Trasse und den Bestandsstrecken gehört, muss erfolgen.

Die Dringlichkeit ist geboten, da bereits im Dezember 2020 weitere Veranstaltungen der Bahn stattfinden, bei denen sich Weiterstadt eindeutig positionieren muss. Wir beantragen hiermit auch Ausschussüberweisung