Neuer Beschlussvorschlag:

  1. Die 2. Evaluation des „Personalkonzeptes Kita 2020“ (Anlage 1) wird zur Kenntnis genommen.
  2. Die darin beschriebenen Maßnahmen zur Werbung und zum Erhalt der Fachkräfte werden beschlossen. Dies sind im Einzelnen:
  3. a) Alle Stellen, die nach 8a im Kindertagesstätten-, Krippenbereich sowie in der Schulkindbetreuung bewertet sind, werden nach 8b höher bewertet. Die Umsetzung der Bewertungsänderung erfolgt zum 1.7.2021
  4. b) Prämie durch Anwerben neuer Fachkräfte
  5. c) Bonus für Quereinsteiger

Bezahlung eines Ausbildungstages in der Fachschule.

Der Magistrat wird beauftragt, entsprechende Regelungen zu erarbeiten, damit die ausgebildeten Erzieher*innen für eine festzulegende Zeitspanne bei der Stadt in einem Beschäftigungsverhältnis bleiben. Eventuelle Rückzahlungsmodalitäten des Bonus sind festzulegen.

  1. d) Taschengeld für Schülerpraktikant*innen der Fachoberschulen
  2. e) Die Maßnahmen a bis d können auch von den freien Trägern in Anspruch genommen werden und sind im Rahmen der Betriebskostenabrechnung in vollem Umfang zu erstatten.
  3. Anschaffung von insgesamt 3 Lasten-E-Bikes in 2021. Hierzu sind alle möglichen Fördermittel abzurufen.
  4. Der Magistrat wird beauftragt für die städtischen Kindertageseinrichtungen (U3 und Ü3) eine Kommunikationssoftware (KITA App) zu beschaffen und zu betreiben. Die Software soll Kinderverwaltung (An- und Abwesenheitserfassung, Buchung von Zusatzstunden und Essen), Kommunikation mit den Eltern (Smartphone-App), Einrichtungsverwaltung, Mitarbeiterverwaltung ( Dienst und Urlaubsplanung), Listen & Auswertung, Organisation (Termine, Anschreiben, Speisepläne) und Rechnungsverwaltung beinhalten und DSGVO-konform sein. Als Beispiel dient die App www.kigaroo.de
  5. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 29. Juni 2017 (10/0289), Punkt 4, wird wie folgt verändert: „Für zukünftig neue Kindertagesstätten wird eine Gruppengröße von 23 Kindern angestrebt.“ in „Es wird sukzessive eine Gruppengröße von 23 Kindern angestrebt. Dies erfolgt je nach Wartelistenlage zunächst in den Kitas mit beengten räumlichen Möglichkeiten.“
  6. Im Rahmen der Betriebskostenförderung des Landes nach § 32 HKJGB strebt die Stadt Weiterstadt an, die Personalkapazität schnellstmöglich entsprechend der Vorgaben des § 25c HKJGB zu erfüllen (KiQuTG).
  7. Die sogenannten Werkstattgespräche zwischen Stadt, Eltern, Politik und Betreuungspersonal sollen weitergeführt und als feste Veranstaltungen institutionalisiert werden.
  8. Die entsprechenden Mittel der oben genannten Punkte sind im Haushalt 2021 und folgende einzuplanen.