Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen,

  • welche bestehenden Spielplätze Weiterstadts einen stärkeren inklusiven Charakter erhalten können.
  • ob im Rahmen eines Pilotprojektes ein Weiterstädter Spielplatz im Sinne eines Angebotes für behindertengerechtes Spielen erweitert werden kann und ein barrierefreier Zugang möglich ist.
  • welche Fördermöglichkeiten zur inklusiven Öffnung oder Neubebauung von Spielplätzen für die Stadt Weiterstadt zur Verfügung stehen.

Begründung:

Inklusive Spielplätze sind Orte, die von Kindern mit und ohne Behinderung genutzt werden können. Damit ein Spielplatz tatsächlich für alle Kinder attraktiv ist, müssen Spielgeräte zur Verfügung stehen, die für Kinder mit und ohne Behinderung interessant sind.

Wichtig für einen inklusiven Spielplatz ist ein barrierefreier Zugang. Die Wege auf den Spielplätzen sollten eine Oberflächenstruktur haben, die auch im Rollstuhl gut befahrbar ist. Klare, farblich auffällige Leitlinien auf den Wegen helfen Menschen mit Sehbehinderungen, sich zu orientieren.

Die Spielgeräte auf inklusiven Spielplätzen sollten so gestaltet werden, dass sie für alle Kinder Aufforderungscharakter haben.

Das Recht auf Teilhabe ist ein Grundrecht und braucht in seiner Umsetzung die besondere Aufmerksamkeit und aktive Leistung einer modernen Gesellschaft. Es ist eine Herausforderung, gerade auch für öffentliche Einrichtungen, diesen Perspektivwechsel zu unterstützen, auch in der Kinder-und Jugendhilfe. Inklusion fängt eben im Kleinen an, auch bei den Jüngsten unserer Gesellschaft, die sich im Sandkasten oder auf Spielwiesen unvoreingenommen und auf Augenhöhe begegnen, ob mit mehr oder weniger Handicaps.