Alle Grundstückseigentümer Weiterstadts bekamen Anfang des Jahres den neuen Grundsteuerbescheid. Manche konnten sich freuen, da der Betrag sank, andere ärgerten sich womöglich, weil der Betrag stieg. Es gab aber keine Steuererhöhung, wie oft behauptet wird, sondern eine Reform. Die Reform der Grundsteuer war notwendig, weil das Bundesverfassungsgericht die alte Regelung kippte und somit eine neue entwickelt werden musste.

Denn warum kostete ein Neubau mit 160 m² rund 800 Euro Grundsteuer jährlich, während der sanierte Altbau aus den 1960er Jahren mit ebenfalls 160 m² in der gleichen Straße mit nur 400 Euro zu Buche schlug? Grund für diese Ungerechtigkeit waren alte Bewertungsmaßstäbe, die trotz Wertsteigerungen jahrzehntelang nicht neu bewertet wurden. Ziel der Grundsteuerreform war, die Beiträge anzugleichen, um für mehr Gerechtigkeit unter den Gebäudebesitzern zu sorgen. Das Finanzamt bewertete das Grundstück nach der neuen Bewertungsformel und verschickte einen Bescheid mit dem neuen Grundsteuermessbetrag. Auf dieser Grundlage und dem Steuerhebesatz der Stadt wurde nun der jeweilige Grundsteuerbetrag ausgerechnet (Grundsteuermessbetrag mal Grundsteuerhebesatz ist gleich Betrag in Euro). Durch die neuen Grundsteuermessbeträge der jeweiligen Grundstücke musste der Hebesatz angepasst werden, damit das Steueraufkommen für die Stadt genauso hoch ist wie vorher (Aufkommensneutralität). Die Stadt ist hier der Berechnung der Landesregierung gefolgt. D.h. der Hebesatz wurde nicht erhöht, sondern im Bezug auf die neuen (!) Grundsteuermessbeträge angeglichen. Die Änderung kommt also nicht durch den Hebesatz, sondern durch den Grundsteuermessbetrag. Wer jetzt weniger zahlt, hat all die Jahre zuviel gezahlt und wer jetzt mehr zahlt, hat die Jahre zuvor zu wenig bezahlt.