Wohl selten hat eine Vorlage des Magistrats so große Aufregung verursacht, wie die Vorlage zu den Friedhofsgebühren im Sommer 2016. Die Friedhofsgebühren wurden über viele Jahre nicht erhöht und bereits im Haushalt 2016 hatte die Kommunalaufsicht Kredite in Höhe von über 100.000 Euro gekürzt, weil die Stadt Weiterstadt der seit Jahren geforderten Erhöhung der Friedhofsgebühren nicht nachkam. Der Magistrat folgte daher den Vorgaben der Kommunalaufsicht, den Deckungsbeitrag von derzeit 65% auf 85% anzuheben.

Durch die knallige Überschrift „Sterben wird teurer“ auf der Titelseite des Wochenkuriers (8. September 2016) wurde allerdings der Eindruck erweckt, als sei bereits alles beschlossen. In Wirklichkeit war die Vorlage zum Zeitpunkt der Veröffentlichung im Wochenkurier noch nicht einmal in der Stadtverordnetenversammlung beraten worden – und diese ist schließlich das höchste und wichtigste Gremium der Stadt! Die Stadtverordnetenversammlung und der zuständige Fachausschuss machten in den Beratungen schnell deutlich, dass sie die Vorlage so nicht verabschieden werden.

Die Kooperationsfraktionen von SPD und FWW haben einen Fragenkatalog erarbeitet, der weitere Kosteneinsparungen brachte und alternative Berechnungsmodelle, z.B. bei den Trauerhallen einforderte. Weiterhin ist die Fixierung auf die verlangten 85% Kostendeckung gefallen. Denn die steht nirgendwo im Gesetz und ist Auslegungssache. Basis hierfür ist der Grünflächenanteil eines Friedhofes, der bisher pauschal (bei allen Kommunen) mit 15% angesetzt, aber nie ausgerechnet wurde. Auf Anfrage von SPD und FWW hat die Stadt den Anteil genau ausgerechnet und festgestellt, dass der Grünflächenanteil unserer Friedhöfe nicht bei 15%, sondern bei 25% liegt. Mit der Rückendeckung des Fachausschusses konnte Bürgermeister Ralf Möller beim zuständigen Ministerium und der Kommunalaufsicht die Anerkennung der 25% erwirken. Deshalb steigen die Deckungsbeiträge im Durchschnitt um nur noch 10%-Punkte, also von 65% auf 75%.

Die Friedhofsgebühren sind nun auch zum ersten Mal auf eine nachvollziehbare Berechnungsgrundlage gestellt worden. So wurden die Ist-Zahlen der vergangenen Jahre als Grundlage genommen und keine Schätzungen. Dadurch ist jetzt auch offensichtlich, was welche Aufgaben im Friedhofswesen kosten. Einige Gebührenarten sind dadurch gestiegen, andere dagegen gesunken, im Mittel werden die Gebühren um 10% erhöht.

Ohne diese Gebührenerhöhung wären Konsequenzen durch die Kommunalaufsicht – z. B. die Kürzung bei Krediten   – wahrscheinlich. Die Ablehnung von CDU und ALW ist bequem, aber nicht konsequent. Denn das Gesetz, auf dessen Basis SPD und FWW die Friedhofsgebühren erhöhen müssen, könnte von der CDU-geführten hessischen Landesregierung einfach geändert werden und Ausnahmen im Friedhofsbereich zulassen. Wir hoffen also, dass die CDU-Landesregierung hier tätig wird und die Kommunen nicht weiter dazu zwingt, die Gebühren zu erhöhen.